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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allg. Liefer- und Zahlungsbedingungen



1. Geltungsbereich

In der graphischen Branche gelten allgemein die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden.


2. Offerten

Unbefristete Offerten sind stets befristet bis zur Auftragsbestätigung. Offerten die aufgrund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, haben bloss Richtpreischarakter und sind als solche zu bezeichnen.


2a. Muster

Muster können aus verwaltungstechnischen Gründen leider nicht zurückgenommen werden. Aus diesem Grunde müssen wir für die Muster, Porto und MWST verrechnen.


3. Preise

Die offerierten Preise sind stets Nettopreise.

Sie verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamt-arbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können.


4a. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs-Stellung ohne Skontoabzug zu erfolgen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren bleiben sie Eigentum der werbegeschenke.ch AG. Die werbegeschenke.ch AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftrags-Bearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Arbeitsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist die werbegeschenke.ch AG berechtigt, Vorauszahlung zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.

Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht erbracht werden kann. Die Verrechnung ist nicht zulässig. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen von Fr. 13.- pro Mahnung) und Verzugszinsen von 1 % pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst den zuvor erwähnten Verzugszinsen und Verzugskosten auch noch die nach der Fälligkeit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten zu übernehmen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.


4b. WIR

WIR Buchungsaufträge werden ausschließlich als Vorauszahlung angenommen und müssen zusammen mit der Auftragsbestätigung oder „Gut zum Druck“ bei uns eingereicht werden. Ansonsten ist nur noch Barzahlung möglich, auch wenn aufgrund eines WIR-Angebotes bestellt wurde.


5. Lieferfristen

Fest zugesicherte Lieferfristen gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Klischees, Manuskripte, Gut zum Druck usw.) vereinbarungsgemäß bei der werbegeschenke.ch AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem die Ware die Druckerei verlassen. Wird das „Gut zum Druck“ nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die werbegeschenke.ch AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreit-ung des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die werbegeschenke.ch AG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel am Rohmaterial sowie Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder der werbegeschenke.ch AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.


6. Skizzen, Entwürfe

Skizzen, Entwürfe, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Das Urheberrecht an derartigen Vorlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


7. Reproduktionsrecht

Die Reproduktion und der Druck aller von der werbegeschenke.ch AG zur Verfügung gestellten Vorlagen, Klischees, Muster und dergleichen, erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.


8. Reproduktionsunterlagen, Klischées, Werkzeuge

Die von der Druckerei erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Satz, Druckplatten usw) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der werbegeschenke.ch AG. Fotolithografien (1. Satz, Filme) und Klischées können an den Besteller ausgeliefert werden, sofern eventuelle Urheberrechte der werbegeschenke.ch AG gewahrt bleiben. 


9. Mehraufwand

Vom Besitzer verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptbereinigung und Überarbeitung sowie nach dem „Gut zum Druck“ verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet.


10. Autorenkorrekturen

Autorenkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.


11. Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Toleranzen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Originalgetreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger bleiben vorbehalten. Soweit die werbegeschenke.ch AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der werbegeschenke.ch AG.


12. Mehr- oder Minderlieferungen

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigungen des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.


13. Mängelrüge

Die von der werbegeschenke.ch AG gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als an-genommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist (3 Monate) eine Wiedergutmachung des Schadens. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden aus Mängeln der Ware, wird von der werbegeschenke.ch AG nicht übernommen.


14. Vom Besteller geliefertes Material

Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist der werbegeschenke.ch AG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus eine allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.


15. Lieferungen, Verpackung

Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz sind Verpackungs- und Transportkosten im Preis nicht inbegriffen. Der Transport erfolgt zum niedrigsten Tarif. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert.


16. Haftung

Der werbegeschenke.ch AG übergebenen Manuskripte, Klischees, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Besteller selbst zu tragen.


17. Proben

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der werbegeschenke.ch AG druckreif zu erklären, und mit einer Unterschrift des Bestellers zu versehen, zurück-zusenden. Die werbegeschenke.ch AG haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Zustellung von Proben nicht verlangt so beschränkt sich die Haftung der werbegeschenke.ch AG für Satz- und andere Fehler auf grobes Verschulden.


18. Aufbewahrung von Druckunterlagen

Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Foto-Lithografien, Nutzenfilmen, Satz, Abzügen sowie Werkzeugen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine allfällige Lagerung erfolgt ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.


19. Elektronische Daten

Elektronische Daten, Dokumente im CorelDraw, PageMaker, PhotoShop usw. bleiben Eigentum der werbegeschenke.ch AG. Die Kundschaft hat Recht auf die Filme, falls verrechnet. Ansonsten werden die Filme nur gegen Verrechnung geliefert.


20. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der werbegeschenke.ch AG


21. Recht auf Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz der werbegeschenke.ch AG.


22. Anerkennung

Die Erteilung eines Auftrages schließt die Anerkennung der Liefer- und Zahlungs-Bedingungen durch den Besteller ein.

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